Carport mit Brandschutzwand

Anders als bei der klassischen Garage der Fall, ist ein Carport eine teilweise offene Abstellmöglichkeit für Autos und andere Fahrzeuge. Diesbezüglich gilt es nicht nur nachbarschaftsrechtliche Vorgaben zu beachten, sondern auch die Brandschutz spezifischen Regelungen dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Ein Carport besteht in der Regel aus Holz und gilt dementsprechend per se als brandgefährdet. Auflagen zur Belüftung müssen jedoch nicht zwangsläufig berücksichtigt werden, da Carports mit Blick auf ihre Bauweise nicht vollumfänglich geschlossen sind. Aber nichtsdestotrotz sind Eigentümer von Carports dazu verpflichtet, die jeweiligen Baumaterialien so zu behandelt, dass sie im Falle eines Brandes nicht zusätzlich als "Brandbeschleuniger" dienen. Darüber hinaus untersagt es der Gesetzgeber, brennbare Flüssigkeiten, Kraftstoffe und dergleichen in Carports abzustellen bzw. dort zu lagern. Generell ist zu beachten, dass nicht freistehende Carports in puncto Brandschutz besondere Anforderungen zu erfüllen haben. Im Allgemeinen genügt es, wenn ein Feuerlöscher in der Nähe installiert ist. Dieser sollte allerdings in regelmässigen zeitlichen Abständen auf seine Funktionsfähigkeit hin in Augenschein genommen werden. Auch die Personen, die damit hantieren, sollten mit dem Handling des Gerätes vertraut gemacht werden. Sofern kein Feuerlöscher vorhanden ist, muss zumindest ein funktionierender Wasseranschluss in unmittelbarer Umgebung vorhanden sein. Dieser muss im Falle eines Brandes direkt einsatzbereit sein.

Hinweis: Nicht freistehende Carports sind Fahrzeug Unterstellmöglichkeiten, die als Grundstück Grenzbebauungen errichtet oder an eine Hauswand bzw. Fassade angebunden sind. Carports müssen über ein feuerfestes Dach verfügen und eine Abdeckung aufweisen, die grundsätzlich schwer entflammbar ist. Eine Brandschutzwand ist dabei das "Tüpfelchen auf dem I" und sorgt für ein zusätzliches Mass an Sicherheit.

Das sollten Carport-Besitzer über die Beschaffenheit der Brandschutzwand wissen

Carport Brandschutzwand Eines vorweg: Selbst wenn in einigen Regionen der Schweiz keine Baugenehmigungen für die Errichtung von Carports beantragt werden müssen, ist es verpflichtend, einen adäquaten Brandschutz sicherzustellen. Bei nicht freistehenden Carports ist es beispielsweise erforderlich, die in der Schweiz vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Es empfiehlt sich, die individuellen Regelungen hinsichtlich der Grenzbebauung in Anlehnung an die aktuelle Bauverordnung explizit zu prüfen. Weniger stringent verhält es sich, wenn Carports nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen oder nicht unmittelbar an die Fassade grenzen. Einzige Ausnahme: Sofern in der unmittelbaren Nachbarschaft des Carports ein handwerkliches Unternehmen angesiedelt ist, bei dem mit Feuer hantiert wird, sodass ein Funkenflug entsteht, so ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass die Baugenehmigung des Carports seitens der zuständigen Behörde verweigert wird. So auch dann, wenn eine Firma in der Nähe existent ist, in welcher mit leicht entzündlichen Materialien gearbeitet wird.

Als Eigentümer eines Carports hat jeder die Pflicht, für einen ausreichenden Feuerschutz zu sorgen und bei Bedarf eine Brandschutzwand zu implementieren. Denn speziell für Carports gibt es keine gesonderten Brandschutzverordnungen. In der Nähe des Carports darf niemand mit offenem Feuer hantieren oder Funken erzeugende Maschinen oder Fahrzeuge betreiben. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die im Carport mit Brandschutzwand stehenden Fahrzeuge so geparkt werden müssen, dass ihr Auspuff niemals zur geschlossenen Seite zeigt. Somit ist es leichter, das potenzielle Risiko einer Rauchvergiftung zu minimieren. Anderenfalls könnten Auspuffgase direkt ins Holz gelangen und im Zuge dessen die Oberfläche des Materials entzünden.

Wirkungsvolle Vorsichtsmassnahmen für Eigentümer von Carports

Brandschutzwand für Carport Ein Carport mit Brandschutzwand ist in jedem Fall eine lohnenswerte Anschaffung. Sofern jemand aus Versehen eine Zigarettenkippe wegwirft, kann sich das Holz des Carports nicht ohne Weiteres entzünden, weil die Brandschutzwand nicht feuerempfindlich ist. Spraydosen, Flüssiggas-Behältnisse, noch warme Grilldeckel, heisse Asche sowie heisses Fett und ähnliche Materialien, die mit einem hohen Brandschutz Risiko einhergehen, dürfen zu keiner Zeit in der Nähe des Carports deponiert werden. Schweissarbeiten dürfen in der Nähe des Carports nur von erfahrenen Personen durchgeführt werden. Auch brennende Kerzen bergen eine erhebliche Brandgefahr in der Nähe von hölzernen Carports und dürfen daher ebenfalls nicht in der direkten Umgebung dazu aufgestellt werden.

Fazit

Um von vornherein auf Nummer sicher zu gehen und das Brandrisiko zu vermeiden, sollte das Carport grundsätzlich mit einer Brandschutzvorrichtung bestückt sein. Diese lässt sich leicht integrieren und ist ein Garant für maximalen Schutz vor Funkenflug und Feuer.

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