Carport Baugenehmigung in der Schweiz

In den letzten Jahren wird auch in der Schweiz der Autounterstand einer Garage immer häufiger vorgezogen. Vor allem in neuen Wohngebieten steigt die Anzahl der Carports im Vergleich zu den Garagen.

Welche Vorteile bietet der Carport?

Carport Baugenehmigung in der Schweiz Den größten Vorteil, den ein Carport gegenüber einer festen Garage hat, ist die enorme Kostenersparnis. Ein Carport ist in seiner Gestaltung flexibel und kann aus verschiedenen Materialien bestehen. Die meisten Bauherren verwenden für ihren Autounterstand Holz. Dieses Material ist recyclingfähig und belastet unsere Umwelt nicht. Ein weiterer Punkt, der für einen Carport spricht, ist die Zeit. Während eine Garage meistens mehrere Wochen dauert, kann der Carport innerhalb weniger Stunden aufgebaut werden. Die Teile werden passgenau geliefert und auf einem festen Fundament aufgebaut. Das Fundament ist auch der Grund dafür, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die offene Bauweise bietet gegenüber der Garage aber noch einen weiteren gravierenden Vorteil. Durch die ständige Luftbewegung kann das Auto bedeutend schneller trocknen und bietet so dem Salzwasser im Winter weniger Angriffsfläche.

Die Baugenehmigung in der Schweiz

Ohne die entsprechende Baugenehmigung darf kein Carport gebaut werden. Deshalb sollten sich Bauherren schon im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie der Carport einmal aussehen soll. Wichtig ist dabei der Platz, an dem der Carport errichtet werden soll und vor allem welche Größe der fertige Carport einmal haben soll. Die Carport Baugenehmigung wird auf den zuständigen Ämtern beantragt. Welches Amt zuständig ist, richtet sich danach, in welchem Ort oder welcher Gemeinde gebaut werden soll. Wird der Autounterstellplatz ohne Carport Baugenehmigung errichtet, kann es sein, dass er wieder zurück gebaut werden muss.

Voraussetzungen für die Carport Baugenehmigung

Carport Baugenehmigung Die Baubewilligung wird in der Schweiz von den zuständigen Kantonen erteilt. Allerdings sollten Bauherren wissen, dass die Bewilligung keine Formsache ist, sondern dass sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Als erstes wird überprüft, ob der vorhandene Platz wirklich ausreichend ist, um dort einen Carport zu errichten. Der Carport muss dann auch tatsächlich als Autounterstellplatz genutzt werden und darf nicht zweckentfremdet werden. Ein solider Carport muss unbedingt auf einem Fundament stehen. Auch das ist eine Voraussetzung für die Bewilligung. Das Fundament kann der Bauherr selbst gießen und damit noch einmal an den Kosten sparen. Je nach Gemeinde oder Stadt gibt es noch weitere Vorschriften für den Bau eines Carports. Am besten ist es, sich im Vorfeld zu erkundigen, auf was alles geachtet werden muss.
Die Erlaubnis einzuholen, wenn der Carport bereits steht, ist auf jeden Fall der falsche Weg und wird von den meisten Gemeinden auch nicht toleriert.

Welche Möglichkeiten haben Bauherren ohne Genehmigung?

Bevor die Genehmigung erteilt ist, bleiben dem Bauherren nicht wirklich viele Möglichkeiten offen. Er kann lediglich den Platz für das Auto pflastern oder ein Fundament gießen, auf dessen später einmal der Carport errichtet werden soll. Die Vorschriften sind so streng, weil es sich bei einem Carport um eine feste, unbewegliche Sache handelt, die immer genehmigt werden muss. Das ist nicht nur in der Schweiz so, sondern in den meisten europäischen Ländern. Der Autounterstand sollte auf einem soliden Fundament stehen. Das gilt nicht nur für die baulichen Massnahmen, sondern auch für die rechtlichen Vorschriften. Dazu gehört natürlich auch, dass sich Bauherren an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten.

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