Darf man in der Schweiz ein Carport vor die Garage bauen?

Bevor ein Carport vor die Garage gebaut werden darf, sollten Sie unbedingt prüfen, ob dafür in der Schweiz eine Baugenehmigung benötigt wird. Nach dem Motto: "Vorbeugen ist besser als heilen" ersparen Sie sich so eine Menge Ärger. Bei einem Schwarzbau kann sogar ein Abriss des fertiggestellten Carports erfolgen.

Die Genehmigung einholen

Carport vor die Garage bauen Wer in der Schweiz ein Carport errichten möchte, benötigt dafür eine Baubewilligung. Erteilt wird diese Bewilligung von den einzelnen Kantonen. Es lässt sich jedoch nicht pauschal davon ausgehen, dass Sie eine Baubewilligung erhalten. Es spielen verschiedene Faktoren für die Bewilligung eine Rolle. Reicht der Platzbedarf dafür aus und soll er als reiner Unterstand fungieren und nicht zweckentfremdet werden.

Der Anbau muss auf jeden Fall auf einem Fundament errichtet werden, manchmal reicht dafür ein punktuelles Fundament völlig aus. Da es sich bei einem solchen Aufbau um einen nicht beweglichen Aufbau handelt, muss dafür immer eine Genehmigung vorliegen. Eine solche Erlaubnis im Nachhinein einzuholen, wenn der Carportunterstand schon errichtet wurde, ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich. Vom Amt wird so ein Schwarzbau meistens nicht toleriert und dann muss der Unterstand wieder entfernt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Solange für den Bau keine Carportgenehmigung erteilt wurde, gibt es hier wenig Spielraum. Maximal dürfen Sie ein Fundament giessen oder die Fläche pflastern, damit das Fahrzeug vor der Garage darauf abgestellt werden kann. Wer genau wissen will, was geht und was nicht, sollte sich besser bei seinem Kanton oder bei der Gemeinde nach den entsprechenden Richtlinien für eine Carportmontage erkundigen. Nur so lässt sich im Vorfeld eine Menge Ärger ersparen.

Wann wird für einen Carport vor der Garage eine Baugenehmigung verlangt?

Carport Holz Für die Baugenehmigung von Bauwerken wird das Mass aller Dinge über das Volumen des ganzen Baukörpers definiert. Was soviel heisst: Es müssen bestimmte Höchstgrenzen beachtet werden, wenn das Carportprojekt auf einem fest betonierten Fundament errichtet werden soll. Derartige Regelungen sind jedoch bei den Kantonen, Gemeinden und Städten sehr unterschiedlich. Für die Behörde ist es wichtig, hier eine ausgeglichene Harmonie zu erreichen. Die Stadt oder der Kanton prüft das Bauvorhaben wohlwollend, auch so, dass Ihre Nachbarn nicht behelligt werden.

Wenn alles zur Zufriedenheit geprüft wurde, erhalten Sie das Baurecht. Prüfen Sie vorher, ob das Projekt in dieses Konzept aus rechtlichen Bestimmungen passt und auch die Rechte der Nachbarn nicht einschränkt. Im Normalfall ist ein Carportbausatz so konzipiert, dass er diese Ansprüche einhält. Noch bevor Sie diesen Bausatz dafür kaufen ist es ratsam, wenn Sie die Formalitäten dafür prüfen lassen. Das dafür zuständige örtliche Bauamt sagt Ihnen dann auf Anhieb, welche Möglichkeiten Ihnen für die Aufstellung eines Autounterstandes zur Verfügung stehen und wie die Chancen dafür stehen, dass eine Genehmigung erteilt wird.

Die Vorschriften für die Schweiz

Die Baugenehmigung ist in der Schweiz eine gesetzlich normierte Richtlinie, sie dient dazu, dass bestimmte Massgaben in der Größe eines Carports als Autounterstand auch vor einer Garage eingehalten werden. Im Speziellen regelt das Bauamt die Abstände zu den Nachbarsgrenzen, die Stockwerke, sowie die technische Ausführung. Gebunden ist diese Regelung auch an die optische Harmonie der Häuser im Wohngebiet.

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