Barrierefreie Parkplätze gehören in der Schweiz längst zum Standard bei öffentlichen Gebäuden und grösseren Wohnanlagen. Die Norm SIA 500 schreibt genau vor, wie breit ein solches Parkfeld sein muss und wo es liegen soll. Was die Norm allerdings nicht vorschreibt: eine Überdachung. Dabei wäre gerade die für viele Betroffene enorm wichtig. Der Umstieg zwischen Rollstuhl und Fahrzeug dauert seine Zeit und findet oft bei laufendem Verkehr statt. Bei Regen wird das schnell zur echten Belastung, im Winter bei Glatteis sogar gefährlich.
Ein Carport über dem Behindertenparkplatz schafft hier Abhilfe, ohne den seitlichen Freiraum zu verbauen. Allerdings bringt so ein Projekt in der Schweiz eigene Herausforderungen mit. Kantone regeln Bauvorhaben teils sehr unterschiedlich, die Mindestmasse für rollstuhlgerechte Parkfelder liegen über denen normaler Stellplätze und je nach Standort braucht es eine Baubewilligung oder zumindest eine Meldung bei der Gemeinde. Hinzu kommt die Frage nach Material und Konstruktion, denn ein Carport für diesen Zweck muss breiter ausfallen als üblich. Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen solchen Unterstand zu realisieren, findet in diesem Ratgeber die wichtigsten Planungsgrundlagen für Schweizer Verhältnisse.
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Inhalt
Wie breit der Carport wirklich ausfallen muss
Gemäss SIA 500 beträgt die vorgeschriebene Breite eines rollstuhlgerechten Parkfelds 3,50 Meter. Zum Vergleich: Ein normaler Stellplatz kommt in der Schweiz mit 2,50 Metern aus. Diese zusätzlichen 100 Zentimeter sichern den seitlichen Freiraum, den Rollstuhlfahrende zum Ein- und Aussteigen zwingend benötigen. Für die Planung eines Carports bedeutet das, dass die lichte Breite zwischen den Stützen deutlich über 3,50 Metern liegen sollte, damit die Tragkonstruktion keinen nutzbaren Platz wegnimmt. Neben dem Parkfeld verlangt die Norm eine absatzfreie Manövrierfläche von 1,40 Metern direkt angrenzend an das Fahrzeug. Der Boden darunter darf kein Gefälle aufweisen, denn bereits eine leichte Neigung erschwert den Transfer in den Rollstuhl erheblich. Kopfsteinpflaster oder Rasengittersteine sind laut SIA 500 für diesen Zweck ungeeignet, weil Räder darin stecken bleiben. Asphalt oder gegossener Beton eignen sich dafür wesentlich besser. Die Norm empfiehlt sogar ausdrücklich eine Witterungsüberdachung für rollstuhlgerechte Parkfelder, formuliert das jedoch nur als „vorzugsweise" und nicht als Pflicht. Genau hier setzt der Carport an. Bevor allerdings gebaut werden darf, schreibt die Mehrheit der Kantone eine ordentliche Baubewilligung vor. Im Kanton Bern etwa sind Kleinbauten unter 10 Quadratmetern teils davon befreit, in Zürich dagegen gilt fast jede feste Konstruktion als bewilligungspflichtig. Der vorgeschriebene Grenzabstand zum Nachbargrundstück fällt je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich aus. Übersteigt der geplante Carport eine Länge von 9 Metern oder eine Höhe von 3 Metern, braucht es zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Nachbarn. Die Baueingabe erfordert die Unterschrift einer qualifizierten Fachperson, also eines Architekten oder Bauingenieurs. Eingereicht werden ausserdem ein massstabsgetreuer Situationsplan sowie der vollständige statische Nachweis.
Was die SIA 500 konkret fordert
- Rollstuhlgerechte Parkfelder in der Schweiz müssen laut SIA 500 mindestens 3,50 Meter breit sein
- Normale Stellplätze kommen mit 2,50 Metern aus
- Die lichte Breite zwischen den Carport Stützen sollte deutlich über 3,50 Metern liegen
- Direkt neben dem Parkfeld verlangt die Norm eine absatzfreie Manövrierfläche von 1,40 Metern
- Der Boden darf kein Gefälle aufweisen
- Kopfsteinpflaster oder Rasengittersteine sind für rollstuhlgerechte Parkfelder ungeeignet
- Asphalt oder gegossener Beton eignen sich am besten
- Die SIA 500 empfiehlt eine Witterungsüberdachung, schreibt sie aber nicht vor
- In den meisten Kantonen braucht es eine ordentliche Baubewilligung
- Der Grenzabstand zum Nachbargrundstück fällt kantonal unterschiedlich aus
- Ab 9 Metern Länge oder 3 Metern Höhe wird die schriftliche Nachbarzustimmung nötig
- Die Baueingabe erfordert die Unterschrift eines Architekten oder Bauingenieurs
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Vom Parkfeld bis zum Gebäudeeingang ohne Hindernis
Die grösste Herausforderung bei einem solchen Carport liegt in der Platzierung der Stützen. Rollstuhlfahrende sind auf den seitlichen Zugang zum Fahrzeug angewiesen, weshalb kein Pfosten den Transferbereich neben der Fahrertür blockieren darf. Bewährt haben sich freitragende Konstruktionen, bei denen die Träger ausschliesslich auf einer Seite stehen. Alternativ lassen sich die Standfüsse weit nach hinten versetzen, sodass der gesamte Bereich neben dem Auto offen bleibt. Ebenso wichtig ist die lichte Höhe. Viele Menschen mit Mobilitätseinschränkung nutzen umgebaute Kleinbusse mit eingebauter Hebebühne oder Heckrampe. Solche Fahrzeuge erreichen Gesamthöhen von über 2,30 Metern, ein gewöhnlicher Carport mit 2,10 Metern Durchfahrtshöhe reicht dafür nicht aus. Mindestens 2,50 Meter sollten eingeplant werden, damit sämtliche Einstiegshilfen ungehindert ausfahren können.
Genauso relevant ist der Weg zwischen Überdachung und Gebäudeeingang. Laut SIA 500 soll das rollstuhlgerechte Parkfeld möglichst nah am barrierefreien Eingang liegen. Der Verbindungsweg darf keine Stufen aufweisen und ein Gefälle von höchstens 6 Prozent nicht überschreiten. Abgerundet wird die Planung durch eine gute Ausleuchtung der Umstiegsfläche, denn gerade in den dunklen Wintermonaten findet der Wechsel vom Rollstuhl ins Auto häufig bei schlechten Lichtverhältnissen statt. Stehendes Wasser am Boden lässt sich durch ein leichtes Quergefälle zur Seite hin gezielt ableiten, ohne die Rollfähigkeit des Untergrunds zu beeinträchtigen.
Der Abschluss für Barrierefreie Carports in der Schweiz
Im Fazit lässt sich festhalten, dass ein Carport über einem Behindertenparkplatz deutlich mehr Planung erfordert als eine gewöhnliche Stellplatzüberdachung. Von den Mindestmassen der SIA 500 über die korrekte Stützenplatzierung bis zur barrierefreien Anbindung an das Gebäude greifen zahlreiche Vorgaben ineinander. Kantonale Abweichungen bei Baubewilligungen und Grenzabständen machen eine frühzeitige Rücksprache mit der jeweils zuständigen Gemeinde absolut unverzichtbar. Auch die lichte Höhe für umgebaute Transporter und eine ausreichende Beleuchtung der Umstiegsfläche gehören von Anfang an in die Überlegungen. Trotzdem sollte der Aufwand niemanden abschrecken, denn der Nutzen für betroffene Personen ist erheblich. Ein überdachtes Parkfeld verwandelt den täglichen Umstieg vom Rollstuhl ins Fahrzeug von einer wetterbedingten Belastung in einen geschützten, sicheren Ablauf. Gerade bei strömendem Regen oder eisigen Temperaturen im Winter kann das im Alltag einen gewaltigen Unterschied ausmachen. Wer das gesamte Projekt von Beginn an sorgfältig angeht, erhält am Ende eine Konstruktion, die funktional und normgerecht zugleich ist. Der erste Schritt besteht darin, die genauen Anforderungen am jeweiligen Standort abzuklären und zeitnah einen Fachplaner hinzuzuziehen. Auf dieser Grundlage entsteht ein Carport, der den Nutzern spürbar hilft und gleichzeitig alle behördlichen Auflagen erfüllt. Die Investition rechnet sich nicht in Franken, sondern in Lebensqualität für die Menschen, die täglich darauf angewiesen sind.